Anschlussstudium trotz Brexit
So reagiert die Dr. Buhmann Akademie gemeinsam mit ihren englischen Hochschulpartnern auf den EU-Austritt.
Am 31. Dezember 2020 war es soweit: die Übergangsphase, welche nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union im Januar 2020 folgte, ging zu Ende.
Die schlechte Nachricht zuerst: Mit dem Vollzug des Brexits treten viele Änderungen in Kraft, mit Folgen für die Wirtschaft, aber auch für den Austausch im Bildungsbereich. Auch die Dr. Buhmann Akademie hat zahlreiche englische Hochschulpartner, bei denen ihre Absolventen bisher verkürzte Anschlussstudiengänge zum Bachelor und Master zu günstigen Konditionen absolvieren konnten. Welche Folgen hat nun also der Brexit für ein geplantes Anschlussstudium in England? Das fragen sich sicherlich viele Studierende und Studieninteressierte.
Die gute Nachricht lautet: Studierende der Dr. Buhmann Akademie können auch zukünftig unter attraktiven Bedingungen von einem Anschlussstudium im Vereinigten Königreich profitieren. Denn die Akademieleitung arbeitet schon seit geraumer Zeit gemeinsam mit ihren englischen Partnern an guten Lösungen für die Studierenden. Wir erklären hier, worin unsere Maßnahmen genau bestehen und was Studierende erwartet, wenn sie sich für ein Studium bei einem englischen Hochschulpartner entscheiden.
Studiengebühren und Student Loan
Richtig ist: Mit dem Brexit besteht für EU-Bürger nicht mehr die Garantie identischer Studiengebühren wie für UK-Bürger. Für EU-Bürger werden von den Hochschulen neue Studiengebühren festgelegt, gleichzeitig besteht kein Anspruch mehr auf die staatliche Studienfinanzierung, den sogenannten Student Loan.
Falsch ist die Hypothese: mit dem Brexit würden deutlich teurere Studiengebühren gelten, ähnlich der für Studierende aus Übersee, wie es in einem schlecht recherchierten Spiegel-Artikel angenommen wurde.
Wie hat die Dr. Buhmann Akademie auf die neuen Bedingungen bezüglich der Finanzierung reagiert?
Sie hat in den Partnerschaftsvereinbarungen mit den Hochschulen bereits abgestimmt, dass die zukünftigen und für ihre Studierenden geltenden Gebühren auf dem Niveau der Gebühren für britische Studierende oder teilweise sogar darunter liegen kann. Beim Student Loan arbeitet die Akademieleitung aktuell an einer Vereinbarung, mit der sie einen Ersatz der Studienfinanzierung anstelle des Student Loans anbieten kann. Damit wird die Dr. Buhmann Akademie für ihre Studierenden Bedingungen schaffen, die denjenigen vor dem Brexit entsprechen. Aktuelle Studierende finden daher die gleichen Bedingungen vor, wie zu Beginn ihrer Ausbildung.
VISA und Krankenversicherung
Vor der Vereinbarung des Schengen-Abkommens und der Freizügigkeit in der EU gab es für viele Jahrgänge von Studierenden eine Visa-Pflicht im Vereinigten Königreich. Diese ist nun leider wieder zurück. Das Visum beantragen Studierende mit Unterstützung der Partnerhochschule. Dies kostet aktuell 348 GBP (ca. 386 Euro). Die Krankenversicherung für die komplette Absicherung über das englische Gesundheitssystem Nationale Health Service (NHS) beträgt für das gesamte Jahr 470 Pfund (aktuell ca. 43 Euro/Monat). Dadurch entfällt auch die Notwendigkeit einer Zusatzkrankenversicherung für das Ausland. Die Ersparnis bei den Studiengebühren wird diese Kosten aber übersteigen.
BAföG
Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist nicht an die EU-Mitgliedschaft eines Landes gebunden, sodass es hier grundsätzlich keine Veränderungen zum Anspruch gibt und Studierende auch weiterhin Auslands-BAföG beantragen können.
Zusammengefasst:
Für die Studierenden der Dr. Buhmann Akademie werden die Gebühren für Anschlussstudiengänge in England günstiger als bisher. Der Wegfall des Student Loan und neue Visa- und Versicherungskosten werden durch alternative Angebote kompensiert. Auslands-BAföG kann auch bei einem Studium in England weiterhin beantragt werden.
Die Dr. Buhmann Akademie bewertet die neuen Bedingungen für das Absolvieren von Anschlussstudiengängen daher als vergleichbar mit den aktuellen Bedingungen. Sowohl die Dr. Buhmann Akademie als auch die aufnehmenden Partnerhochschulen arbeiten intensiv daran, den Studierenden die gewinnbringende Erfahrung eines Anschlussstudiums in England zu ermöglichen, und das zu verlässlichen und vergleichbaren Konditionen wie bisher.
Englischsprachiges Auslandsstudium außerhalb von UK
Nicht nur im Vereinigten Königreich, sondern auch an Partnerhochschulen in anderen Ländern können Studierende der Dr. Buhmann Akademie ein verkürztes Anschlussstudium zum Bachelor sowie in der Folge zum Master absolvieren. Dieses Angebot gilt insbesondere für unsere internationalen Hochschulpartner in Irland (Dublin und Athlone), aber beispielsweise auch für Dänemark, die Niederlande oder Spanien. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Fragen?
Haben Sie weitere Fragen? Akademieleiter Dr. Matthias Limbach steht Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfügung: Tel.: 0511 30108-0, E-Mail: dbs@buhmann.de
Allgemeine Fragen zu den Ausbildungs- und Studienbedingungen finden Sie in den FAQs.
Nächste Veranstaltungen
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.