Außenansicht des Gebäudes der Dr. Buhmann Schule und Akademie, von unten in den Himmel aufgenommen

Anschluss­stu­dium trotz Brexit

So reagiert die Dr. Buhmann Akademie gemeinsam mit ihren engli­schen Hoch­schul­part­nern auf den EU-Austritt.

Am 31. Dezember 2020 war es soweit: die Über­gangs­phase, welche nach dem Austritt des Verei­nigten König­rei­ches aus der Euro­päi­schen Union im Januar 2020 folgte, ging zu Ende 

Die schlechte Nach­richt zuerst: Mit dem Vollzug des Brexits treten viele Ände­rungen in Kraft, mit Folgen für die Wirt­schaft, aber auch für den Austausch im Bildungs­be­reich. Auch die Dr. Buhmann Akademie hat zahl­reiche engli­sche Hoch­schul­partner, bei denen ihre Absol­venten bisher verkürzte Anschluss­stu­di­en­gänge zum Bachelor und Master zu güns­tigen Kondi­tionen absol­vieren konnten. Welche Folgen hat nun also der Brexit für ein geplantes Anschluss­stu­dium in England? Das fragen sich sicher­lich viele Studie­rende und Studi­en­in­ter­es­sierte.  

Die gute Nach­richt lautet: Studie­rende der Dr. Buhmann Akademie können auch zukünftig unter attrak­tiven Bedin­gungen von einem Anschluss­stu­dium im Verei­nigten König­reich profi­tieren. Denn die Akade­mie­lei­tung arbeitet schon seit geraumer Zeit gemeinsam mit ihren engli­schen Part­nern an guten Lösungen für die Studie­renden. Wir erklären hier, worin unsere Maßnahmen genau bestehen und was Studie­rende erwartet, wenn sie sich für ein Studium bei einem engli­schen Hoch­schul­partner entscheiden.   

Studi­en­ge­bühren und Student Loan

Richtig ist: Mit dem Brexit besteht für EU-Bürger nicht mehr die Garantie iden­ti­scher Studi­en­ge­bühren wie für UK-Bürger. Für EU-Bürger werden von den Hoch­schulen neue Studi­en­ge­bühren fest­ge­legt, gleich­zeitig besteht kein Anspruch mehr auf die staat­liche Studi­en­fi­nan­zie­rung, den soge­nannten Student Loan. 

Falsch ist die Hypo­these: mit dem Brexit würden deut­lich teurere Studi­en­ge­bühren gelten, ähnlich der für Studie­rende aus Überseewie es in einem schlecht recher­chierten Spiegel-Artikel ange­nommen wurde 

Wie hat die Dr. Buhmann Akademie auf die neuen Bedin­gungen bezüg­lich der Finan­zie­rung reagiert?

Sie hat in den Part­ner­schafts­ver­ein­ba­rungen mit den Hoch­schulen bereits abgestimmt, dass die zukünf­tigen und für ihre Studie­renden geltenden Gebühren auf dem Niveau der Gebühren für briti­sche Studie­rende oder teil­weise sogar darunter liegen kann. Beim Student Loan arbeitet die Akade­mie­lei­tung aktuell an einer Verein­ba­rung, mit der sie einen Ersatz der Studi­en­fi­nan­zie­rung anstelle des Student Loans anbieten kann. Damit wird die Dr. Buhmann Akademie für ihre Studie­renden Bedin­gungen schaffen, die denje­nigen vor dem Brexit entspre­chen. Aktu­elle Studie­rende finden daher die glei­chen Bedin­gungen vor, wie zu Beginn ihrer Ausbil­dung.  

VISA und Krankenversicherung

Vor der Verein­ba­rung des Schengen-Abkom­mens und der Frei­zü­gig­keit in der EU gab es für viele Jahr­gänge von Studie­renden eine Visa-Pflicht im Verei­nigten Königreich. Diese ist nun leider wieder zurück. Das Visum bean­tragen Studie­rende mit Unter­stüt­zung der Part­ner­hoch­schule. Dies kostet aktuell 348 GBP (ca. 386 Euro). Die Kran­ken­ver­si­che­rung für die komplette Absi­che­rung über das engli­sche Gesund­heits­system Natio­nale Health Service (NHSbeträgt für das gesamte Jahr 470 Pfund (aktuell ca. 43 Euro/Monat). Dadurch entfällt auch die Notwen­dig­keit einer Zusatz­kran­ken­ver­si­che­rung für das Ausland. Die Ersparnis bei den Studi­en­ge­bühren wird diese Kosten aber über­steigen.  

BAföG

Die Förde­rung nach dem Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz ist nicht an die EU-Mitglied­schaft eines Landes gebunden, sodass es hier grund­sätz­lich keine Verän­de­rungen zum Anspruch gibt und Studie­rende auch weiterhin Auslands-BAföG bean­tragen können. 

Zusam­men­ge­fasst:

Für die Studie­renden der Dr. Buhmann Akademie werden die Gebühren für Anschluss­stu­di­en­gänge in England güns­tiger als bisher. Der Wegfall des Student Loan und neue Visa- und Versi­che­rungs­kosten werden durch alter­na­tive Ange­bote kompen­siert. Auslands-BAföG kann auch bei einem Studium in England weiterhin bean­tragt werden.   

Die Dr. Buhmann Akademie bewertet die neuen Bedin­gungen für das Absol­vieren von Anschluss­studiengängen daher als vergleichbar mit den aktu­ellen Bedin­gungen. Sowohl die Dr. Buhmann Akademie als auch die aufneh­menden Part­ner­hoch­schulen arbeiten intensiv daran, den Studie­renden die gewinn­brin­gende Erfah­rung eines Anschluss­stu­diums in England zu ermög­li­chen, und das zu verläss­li­chen und vergleich­baren Kondi­tionen wie bisher. 

Englisch­spra­chiges Auslands­stu­dium außer­halb von UK

Nicht nur im Verei­nigten König­reich, sondern auch an Part­ner­hoch­schulen in anderen Ländern können Studie­rende der Dr. Buhmann Akademie ein verkürztes Anschluss­stu­dium zum Bachelor sowie in der Folge zum Master absol­vieren. Dieses Angebot gilt insbe­son­dere für unsere inter­na­tio­nalen Hoch­schul­partner in Irland (Dublin und Athlone), aber beispiels­weise auch für Däne­mark, die Nieder­lande oder Spanien. Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier.

Weitere Fragen?

Haben Sie weitere Fragen? Akade­mie­leiter Dr. Matthias Limbach steht Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfü­gung: Tel.: 0511 30108-0, E-Mail: dbs@buhmann.de 

Allge­meine Fragen zu den Ausbil­dungs- und Studi­en­be­din­gungen finden Sie in den FAQs. 

Nächste Veran­stal­tungen

23Okt17:00 UhrInfor­ma­ti­ons­abend für Abitur­ienten17:00 Uhr Dr. Buhmann Schule & Akademie, Akade­mie­haus, Prin­zenstr. 2, 30159 Hannover Veran­stalter: Dr. Buhmann Schule & Akademie FürAbitur­ienten

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

X