Die Infoabende der Dr. Buhmann Schule & Akademie finden auch im Januar vor Ort unter Anwendung der „2G-Plus-Regel“ statt. Informationsveranstaltungen der Dr. Buhmann Schule sowie der Dr. Buhmann Akademie werden am 12. Januar angeboten.
Die neue Rundverfügung für Schulen des Landes Niedersachsens gibt unter anderem vor, dass für Besucherinnen und Besucher die „2G-Plus-Regel“ in unseren Häusern gilt. Für unsere kommenden Informationsabende im Dezember und Januar heißt dies, dass diese unter Anwendung dieser Regel vor Ort stattfinden können.
Neben der Maskenpflicht in den Fluren gilt somit die „2G-Plus-Regel“: Alle Besucherinnen und Besucher des Infoabends müssen geimpft oder genesen sowie zusätzlich negativ getestet sein. Es muss also zusätzlich zum Impf- bzw. Genesenennachweis ein zertifizierter Schnelltest (z.B. kostenloser Bürgertest), der nicht älter als 24 Stunden ist, vorgezeigt werden. Von der Testpflicht ausgenommen sind Interessierte sowie deren Begleitpersonen, die bereits dreifach geimpft – also „geboostert“ sind. Hier reicht ein entsprechender Impfnachweis aus. Bitte halten Sie entsprechende Nachweise am Empfang bereit.
Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, wenden sich bitte mit individuellem Beratungswunsch per E-Mail an dbs@buhmann.de, wir bieten in solchen Fällen gerne telefonische Beratungen oder Videokonferenzen an. Individuelle Beratungen sind darüber hinaus grundsätzlich natürlich ebenso weiterhin möglich.